Wärmedämmung

Energetische Sanierungsmaßnahmen werden in der Bundesrepublik staatlich gefördert.

In ganz besonderem Maße dann, wenn es sich um ein Gebäude handelt, das vor 1978 erbaut wurde bzw. wenn durch die Maßnahme, die durch die Energieeinsparverordnung (Enev) geförderte Einsparwerte erreicht werden. Es existieren im wesentlichen fünf Formen öffentlicher Zuwendungen bzw. Finanzierungsmöglichkeiten: zinsgünstige Darlehen direkte, nicht rückzahlbare Zuschüsse zu den Investitionskosten Steuererleichterungen Bürgschaften Lokale Sonderkreditprogramme von Banken, Sparkassen, Länder- und Kommunen. Zu beachten ist, dass Fördermittelanträge immer vor Beginn der Sanierungs- bzw. Renovierungsmaßnahme gestellt werden müssen. Ein Antrag auf Fördermittel im Nachhinein ist nicht möglich. Fragen Sie Ihren qualifizierten Gebäudeenergieberater und Fachhandwerker. Aktuelle Informationen zu den einzelnen Programmen gibt es u. a. über die folgenden Internetadressen:

www.bmwi.de (Bundesministerium für Wirtschaft/ Förderbank des Bundes)